ARGE THERAPIE SOFTWARE

Newsletter vom 28. Jänner 2022

Service Pack 103: BVAEB Vertragskassenabrechnung Anpassungen für die 1. Abrechnung 2022

Dieses SP103 ist verpflichtend vor der VP-Abrechnung im Februar 2022 zu installieren!
Verwende dazu im Programm das Menü Hilfe » Suche nach Update.

VP Abrechnung BVAEB:
+ Gemäß der Aussendung der BVAEB müssen ab 01.01.2022 Vertragsleistungen an Beamten- bzw an Eisenbahner-Versicherte zusammengefasst abgerechnet und in einer einzigen Abrechnung gesendet werden. Das wurde somit implementiert. Bisher waren, trotz „Fusionierung“ der beiden Kassen, die BVAEB-EB und die BVAEB-OEB Abrechnungen getrennt abzurechnen und zu senden.

Was ist ab sofort anders (oder auch nicht anders) im Programm?

  • In der VP-Abrechnung wird die BVAEB-EB zwar noch angeführt, jedoch werden keine aktuellen Scheine mehr angezeigt. Diese tauchen bei der BVAEB-OEB auf.
  • Bei der BVAEB-EB können nur noch Archiv-Abrechnungen angeschaut werden.
  • Im Patientenbuch muss weiterhin der Versicherte korrekt seiner richtigen Kasse zugeordnet werden, also BVAEB-EB oder BVAEB-OEB.
  • Unsere Software führt nach wie vor für diese beiden Kassen getrennte Preislisten. Das ist notwendig, um „alte“ Leistungen aus dem Vorjahr als sogenannte Nachtragsscheine weiterhin verrechnen zu können. Hintergrund: In einigen Bundesländern/Fachgebieten hatten die beiden BVAEB-Versicherungen (trotz „Fusionierung“!) die unterschiedlichen BVA- und VAEB- Positionscodes beibehalten. Gegebenenfalls überprüfe in deinem Bundesland/Fachgebiet, ob sich mit Jahreswechsel 2021/2022 die Positionscodes geändert haben! In diesem Fall muss in unserem VP-Preislisten Editor die neue Position vor der nächsten Abrechnung erfasst werden. Verwende dazu das Menü Kassa » Kassenvertragstarife bearbeiten.

Wichtige Hinweise dazu:
+ Sollten noch unabgerechnete Leistungen der BVAEB-EB aus dem Vorjahr 2021 vorhanden sein, dürfen - nach eigener E-Mail Auskunft - diese Leistungen in der neu zusammengefassten Abrechnung mit abgerechnet werden. Sie müssen also nicht extra gesendet werden. (Unsere Abrechnung verhält sich nach dem Update genauso.)
+ Solcherart Leistungen aus dem Jahre 2021 müssen natürlich mit dem Preis von 2021 verrechnet werden.
+ Sollte sich von 2021 auf 2022 der Positionscode („PosNr“) geändert haben, müssen die 2022er-Leistungen unbedingt mit dem ab 2022 gültigen Positionscode verrechnet werden. Im Gegenzug dürfen 2021er-Leistungen niemals ! mit dem neuen Positionscode verrechnet werden. Führe in diesem Fall eine Schein-Trennung durch » Siehe dazu unseren HelpDesk!

Die nächsten Arbeiten ...

Februar 2022: RKSVO-Update (Erneuerung ablaufender Zertifikate) Erledigt!