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WAHonline - Ein digitales Rückverrechnungsservice

Offizielle WAHonline-Informationen bei ELDA

Mit diesem digitalen Service können beglichene Patientenhonorare direkt zur Kostenrückerstattung an die zuständige Krankenkasse übermittelt werden.

  • Verwendbar von Wahltherapeuten und Wahlärztinnen
  • Für Versicherte der ÖGK in allen Bundesländern und der SVS
  • NEU! Ab Juli 2024 auch für Beamte und Eisenbahner


Finanzielle Förderung seitens der ÖGK

Auf der Webseite der ÖGK steht zu lesen (abgerufen am 01. März 2022):

Die Kosten der erforderlichen Softwareerweiterung in Ihrem System tragen sie selbst. Sie erhalten für diese Investition unter bestimmten Voraussetzungen von der ÖGK eine Förderung von bis zu 500 EUR. https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.880165

Hinweis: Unsererseits besteht keine Garantie, ob zum aktuellen Zeitpunkt die Förderung seitens der ÖGK noch besteht; bitte bei Interesse bei der ÖGK nachfragen.

Hier kann unser Formular zur WAHonline-Bestätigung heruntergeladen werden:
Formular zur WAHonline Förderung

Fülle bitte das Formular aus und sende das Pdf oder eine Fotografie davon unserem Support per E-Mail.
Wir retournieren ein digital signiertes Pdf.

Ein Service für deine Klienten / Patientinnen

Keine zusätzlichen Kosten!

Wie geht das?

  1. Der Patient begleicht deine Honorarnote, egal ob in bar, Karte, Mobile Payment oder per Bankanweisung.
  2. In unserer WAHonline Anwendung scheint die bezahlte Honorarnote automatisch auf.
  3. Eingescannte Verordnung als Pdf anfügen
  4. Per Knopfdruck mit ELDA digital an die Kasse übermitteln
  5. Die Kassenstelle bearbeitet die Sendung automatisch innerhalb weniger Arbeitstage und überweist der Patientin die Rückerstattung.

Ich möchte WAHonline verwenden. Wie kann ich starten?

1) Organisatorisches bei unserer App:

  1. Besorge dir von der Krankenkasse
    1. die Positionscodes der offiziellen Preisliste und
    2. deine Vertragspartnernummer.
  2. Kontrolliere im Adressbuch unter Menü Extras » Persönliche Daten bearbeiten, dass deine Anschrift vollständig ist (PLZ und Straße).
    1. Trage deine Vertragspartnernummer ein.
  3. Trage die Positionscodes im Betriebsbuch (ReiterTarif) unserer Software ein. Damit kann WAHonline deine private Leistung der offiziellen Leistung zuordnen. Für deine privaten Leistungen, die keiner Leistungsposition des offiziellen Honorarkatalogs zugeordnet sind, dürfen keine Positionscodes eingegeben werden.
  4. Wechsle im Betriebsbuch auf den Reiter „Kassenverträge“ und stelle sicher, dass dort
    1. dein Bundesland ausgewählt ist und
    2. dein Therapiezweig (Physiotherapie, Logopädie, etc..) richtig gewählt ist.
    3. Achtung! Trage hier nicht die Vertragspartnernummer ein - Das würde einen Kassenvertrag aktivieren.
  5. Starte WAHonline über den Menü-Button oben. Beim ersten LogIn muss ein Passwort festgelegt werden.
    1. WAHonline zeigt sofort alle bezahlten Honorare an. Du kannst mit dem Versenden sofort beginnen.
  6. In der WAHonline App wähle rechts oben Einstellungen
    1. Lege fest für welche Kassen du WAHonline verwenden möchtest.

2) Organisatorisches bei den Sozialversicherungsträgern bzw bei ELDA:

  1. Du mußt die ELDA Software registrieren, herunterladen und installieren; siehe unseren ELDA HelpDesk.
  2. Für die WAHonline Verwendung selber ist keine Registrierung bei der ÖGK, etc nötig - Einfach loslegen!
  3. Eventuell gewährt die ÖGK eine finanzielle Förderung, siehe oben

Danksagungen

Wir waren bereits 2015 in der Pilotphase des Projektes mit dabei. Herzlichen Dank an die mutigen „Testpilot-Praxen“ - speziell Peter Philip Herdin, TZU Linz.

Herzlichen Dank auch an Frau Susanne Schiesser, Oberöstereichische Gebietskrankenkasse für die exzellente Betreuung in der Testpilotphase!

FAQ

Ich möchte eine Honorarnote per WAHonline einreichen aber sie scheint in der Liste nicht auf. Was kann ich machen?

1) Die WAHonline App muß richtig konfiguriert sein:

  • Siehe Ich möchte WAHonline verwenden. Wie kann ich starten? oberhalb

2) Damit eine Honorarnote überhaupt in der Liste unserer WAHonline App auftaucht, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Honorarnote muss beglichen sein, dh. sie ist ohnedies eine Barrechnung - oder andernfalls muss sie in den Offenen Posten als bezahlt gebucht sein.
  • Prüfe in der Dokumentation des Patienten, ob die betroffene Serie einer Kasse zugeordnet ist, für die du WAHonline verwenden möchtest (sprich in den WAHonline Einstellungen das Häkchen gesetzt ist).
  • Hinweis: Tagesrechnungen (Teilrechnungen) erscheinen niemals in WAHonline direkt sondern immer nur angerechnet an einer Serien-Endrechnung.
  • Die Honorarnote darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.


Ich möchte auch Kilometergeld per WAHonline einreichen. Wie mache ich das?

1) Erfasse im Betriebsbuch unserer Software eine Kilometer-Leistung mit dem Tarif 42 Cent.
2) Wichtig: Im Feld WAHonline ist der offizielle Positionscode einzugeben; zB „LP42“ bei Logopädie-ÖGK.
3) Verwende im Patientenbuch die Km-Leistung wie jede andere Leistung auch - Nur dass du bei Anzahl die gefahrenen Kilometer erfasst.
4) WAHOnline behandelt die Km-Leistung wie jede andere Leistung auch; nur dass die Anzahl größer als 1 ist.


Ich habe zu einer (1) Verordnung / Serie mehrere einzelne Honorarnoten (über einzelne Tage) erstellt. Ist es möglich, diese Honorarnoten gesammelt über WAHonline zu senden?

  • Nein. Sie müssen einzeln gesendet werden - eben genau so wie sie ausgestellt und dem Patienten übergeben wurden.


WAHonline verlangt die Verordnungen als PDF-Dateien. Die Scanns in der Patienten-Dokumentation sind aber TIF-Dateien. Was soll ich tun?

  • Die TIF-Datei auswählen. Sie wird im Hintergrund automatisch in ein Pdf umgewandelt.


In meinem Bundesland verlangt die ÖGK, dass auch die Honorarnote als PDF-Datei mitgesandt werden muss. Was soll ich tun?

  • Unsere WAHonline bietet neben der Verordnung an, noch ein weiteres Pdf-Dokument anzuhängen.
  • Alternativ könnte man auch mit einem externen Tool aus den Einzeldokumenten ein mehrseitiges Pdf-Dokument erzeugen und dieses anhängen.

Generell als Software-Anbieter möchten wir doch feststellen, dass dieses Ansinnen der ÖGK unsererseits als etwas absurd empfunden wird: WAHonline wurde doch zum Zwecke der Digitalisierung von Papier- und Dateiversand geschaffen, oder?


Ist es möglich WAHonline über die ARGE zu nutzen, wenn die Registrierkasse nicht über diese Software läuft?

  • Ja. Beides ist bei uns völlig unabhängig voneinander implementiert.


Ich bin Wahlarzt. Kann ich euere WAHonline App verwenden?

  • Ja. Im Normalfall ist es auch nicht nötig, die (bewilligten) Verordnungen als Pdf mit zu senden.