Auf der Webseite der ÖGK steht zu lesen (abgerufen am 01. März 2022):
Die Kosten der erforderlichen Softwareerweiterung in Ihrem System tragen sie selbst. Sie erhalten für diese Investition unter bestimmten Voraussetzungen von der ÖGK eine Förderung von bis zu 500 EUR. https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.880165
Hinweis: Unsererseits besteht keine Garantie, ob zum aktuellen Zeitpunkt die Förderung seitens der ÖGK noch besteht; bitte bei Interesse bei der ÖGK nachfragen.
Hier kann unser Formular zur WAHonline-Bestätigung heruntergeladen werden:
Formular zur WAHonline Förderung
Fülle bitte das Formular aus und sende das Pdf oder eine Fotografie davon unserem Support per E-Mail.
Wir retournieren ein digital signiertes Pdf.
1) Organisatorisches bei unserer App:
Extras » Persönliche Daten bearbeiten
, dass deine Anschrift vollständig ist (PLZ und Straße).Tarif
) unserer Software ein. Damit kann WAHonline deine private Leistung der offiziellen Leistung zuordnen. Für deine privaten Leistungen, die keiner Leistungsposition des offiziellen Honorarkatalogs zugeordnet sind, dürfen keine Positionscodes eingegeben werden.Einstellungen
2) Organisatorisches bei den Sozialversicherungsträgern bzw bei ELDA:
Herzlichen Dank auch an Frau Susanne Schiesser, Oberöstereichische Gebietskrankenkasse für die exzellente Betreuung in der Testpilotphase!
1) Die WAHonline App muß richtig konfiguriert sein:
Ich möchte WAHonline verwenden. Wie kann ich starten?
oberhalb2) Damit eine Honorarnote überhaupt in der Liste unserer WAHonline App auftaucht, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Offenen Posten
als bezahlt gebucht sein.
1) Erfasse im Betriebsbuch unserer Software eine Kilometer-Leistung mit dem Tarif 42 Cent.
2) Wichtig: Im Feld WAHonline ist der offizielle Positionscode einzugeben; zB „LP42“ bei Logopädie-ÖGK.
3) Verwende im Patientenbuch die Km-Leistung wie jede andere Leistung auch - Nur dass du bei Anzahl die gefahrenen Kilometer erfasst.
4) WAHOnline behandelt die Km-Leistung wie jede andere Leistung auch; nur dass die Anzahl größer als 1 ist.
Generell als Software-Anbieter möchten wir doch feststellen, dass dieses Ansinnen der ÖGK unsererseits als etwas absurd empfunden wird: WAHonline wurde doch zum Zwecke der Digitalisierung von Papier- und Dateiversand geschaffen, oder?