Folgende Daten schickt die WAHonline Anwendung laut Vorgaben immer, sind also nicht optional:
· Daten des Therapeuten: VP-Nummer; Fachgebiet · Name des Patienten · SozVersNr des Patienten/Hauptversicherten · Diagnose · Überweisungsschein als pdf-Datei · Rechnungsbetrag · Liste der Behandlungstage: PosCode und Datum
Prinzipiell werden alle Daten vor dem Übertragen überprüft, das heißt, sie können erst gar nicht versandt werden, wenn sie formal nicht in Ordnung sind. ZB kann keine falsche SozVersNr geschickt werden. Ebenso müssen alle Pflichtfelder befüllt sein.
Alle Bankdaten sind optional und müssen im Normalfall nicht erhoben und übermittelt werden, da sie bei den Kassen bereits vorhanden sind.
Alle Adressen sind optional und müssen im Normalfall nicht übermittelt werden, da die Kassen Zugriff auf das Melderegister haben und die Adressen der Versicherten selbst aktuell halten.
Die Angaben sind zwar optional, für die Kassen ist die Verarbeitung allerdings wesentlich einfacher, wenn die Vertragspartnerdaten des Arztes mitgeschickt werden. Sie bitten daher ausdrücklich um diese Hilfestellung.
Es dürfen nur vom Patienten bereits beglichene Honorarnoten eingereicht werden. Durch das Absenden über das WAH-Portal bestätigt der Therapeut, dass dies der Fall ist.
Die WAHonline Anwendung trägt dem Rechnung. Es werden nur jene Honorare zum Versandt vorgeschlagen, die im ARGE THERAPIE Programm als bezahlt vermerkt sind. Es ist also unmöglich, eine nicht beglichene Rechnung über das System abzuschicken.
Der Überweisungsschein muss als Pdf-Datei mitgeschickt werden. Die WAHonline Anwendung bietet die Möglichkeit, die entsprechende Datei auszuwählen. Ist der Überweisungsschein in einem anderen Format vorhanden, versucht die WAH-Anwendung eine Konvertierung zum Pdf-Format durchzuführen.
Das Mitsenden der Rechnungsnummer ist optional.
Es ist möglich, für den Patienten eine Bestätigung von der Kasse anzufordern, dass die therapeutischen Leistungen seitens der Kasse rückverrechnet wurden. Derartige Bestätigungen braucht der Patient zB bei Geltendmachung von Ansprüchen bei privaten Versicherungen. Die Kasse schickt diese Bestätigung gleich direkt zum Patienten.